Vorbemerkung
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage unserer Liefer- und Leistungsverträge.
Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere Kunden in Deutschland gelten die VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte in ihrer aktuellen gültigen Fassung.
Für unsere Kunden außerhalb Deutschlands gelten die ORGALIME - Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen (S 2012) und Anlageblatt ORGALIME S 2012. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die aktuell gültige Fassung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Italienisch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@voploe.de.
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. - Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Die vereinbarten Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder dem Besteller die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.
- Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten und unter dem Vorbehalt der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Bestellers. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
- Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
- Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
- Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
- Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung zuzüglich einer angemessenen Frist, die für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten notwendig ist. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen ein Jahr ab Lieferung.
Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. - Sonstige Mängel sind uns innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
- Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haften wir nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.
- Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl unter Wahrung der berechtigten Interessen des Bestellers vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung. - Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist oder für den Besteller objektiv nicht mehr von Interesse ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nachstehend nicht abweichend bestimmt:
- Wir haften unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadensersatz im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vogel & Plötscher, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiter haften wir für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Schadenersatz ist darüber hinaus, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, direkten, vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Wert des Kaufgegenstandes begrenzt. Der Besteller hat sich etwaige Aufwendungen und etwaige gesetzlichen und vertraglichen Regressansprüche gegenüber Dritten im Rahmen seines Schadensersatzanspruches anrechnen zu lassen.
- Wir haften ausdrücklich nicht, sofern und soweit Schäden dem Besteller daraus entstehen, dass er seine Pflicht zur Mitwirkung nicht oder nicht ausreichend erbringt, insbesondere wenn eine Installation aus rechtlichen Gründen an dem vorgesehenen Installationsort nicht zulässig ist, oder den Besteller ein Mitverschulden trifft, d.h. dieser den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig (mit-)verschuldet hat.
- Ziffer 5 (1) gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Die Regelungen dieser Ziff. gelten auch dann, wenn der Besteller anstelle eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend macht.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.
- Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
- Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
- Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen und/oder unsere Leistungspflichten aus diesem Vertrag für die Dauer des Verzuges auszusetzen.
Tritt eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern.
Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen. - Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die zeitlich ältere Forderung.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung in unserem Eigentum. Der Besteller hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gesondert zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen.
Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. - Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung, bzw. im Falle des Miteigentums die anteilige Forderung, gegen den Erwerber an uns ab.
Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung. - Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
- Sachen, die dem Besteller durch uns zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.), bleiben in unserem Eigentum.
Die Erfüllung unserer Pflichten gemäß dem jeweiligen Vertrag stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund anwendbarer Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen nach anwendbarem Recht entgegenstehen. Der Besteller verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren stellen keinen Verzug unsererseits dar. Etwaige Fristen und Lieferzeiten verlängern sich entsprechend. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, bzw. ist die von uns geschuldete Lieferung oder Leistungserbringung nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Kaufgegenstände als nicht geschlossen. Der Besteller hat bei Weitergabe der von uns gelieferten oder erbrachten Kaufgegenstände an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.
Sämtliche zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Bestellers werden ausschließlich für die Erbringung und Abwicklung der Leistungen und Pflichten im Rahmen des Kaufs von Waren und Dienstleistungen erhoben und verarbeitet, jeweils im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DS-GVO und entsprechender nationaler Begleitgesetze. Details zur Datenerhebung und Verarbeitung und zum Schutz sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.vogelundploetscher.de/datenschutz/
- Erfüllungsort ist Breisach am Rhein.
- Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand das für Breisach am Rhein zustände Gericht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.